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S A T Z U N G


für   den



Verein      zur   Pflege
der   Kirchenmusik         und

Durchführung        der
Kirchenmusiktage           in    Fürth/Bayern
Vorwort

Seit     1964         wurden           die      Fürther           Kirchenmusiktage

von    der      Bezirksgruppe                       Fürth        der    Gesellschaft
der    Orgelfreunde                     e.V.        organisiert               und    durchge—
führt.        Dabei         war         es     der     GDC       Bezirksgruppe               ein
Anliegen,             nicht           nur      die     Pflege          der      Orgelmusik
zu     betreiben,                sondern            die     ganze        Vielfalt           der
Kirchenmusik                den Gemeinden                       nahe     zu     bringen.

Diese     Aufgabe                geht         weit     über       den     Rahmen        hinaus,
den     sich        die     Gesellschaft                    der       Orgelfreunde             ge-
steckt         hat.        Da        durch      die        lo—jöhrige            Arbeit        der
Kreis        der      Freunde            der         Kirchenmusik               in    Fürth

immer        größer         wurde,             erschien           es     ratsam,         einen
Verein         zu     gründen,                der     sich       der     Pflege        der
Kirchenmusik                annimmt.

Dieser         Verein            ist         seiner        Natur        nach        überkon-

fessionell,                unpolitisch                    und    dient         mittels
Förderung             der        musica         sacra           der     Pflege        abend-
löndisch            europäischen                     Kulturgutes               aus    Ver-
gangenheit                und        Gegenwart.
Die     Gründer            des        Vereins             sind     außerdem           der     Über—
zeugung,            daß         in     den     christlichen                   Kirchen        auch

der     Verkündigung                    durch         die       Musik         eine    große
Bedeutung             zukommt.
                                                                                                          ohne     in    die      kirchenmusikalischen                           Be-
Satzung        des     Vereins
                                                                                                          lange     der        jeweiligen              Gemeinden              direkt
zur   Pflege          der        Kirchenmusik               und         Durch-
                                                                                                          einzugreifen,
führung.der            Kirchenmusiktage                          in     Fürth
                                                                                                          durch     die        Aufführung              von     Orgel—
                                                                                                          geistlicher             Chor—          und     Instrumental—
5 1       Name        und        Sitz
                                                                                                          musik     in     den       Kirchen           Fürths           unter
        Der       Verein               führt        den    Namen
                                                                                                          überkonfessionellen                      Gesichtspunkten,
          "Verein           zur         Pflege        der    Kirchen—
                                                                                                          durch     Mithilfe               bei    der        Schaffung           der
           musik           und     Durchführung                   der        Kirchen—
                                                                                                          notwendigen             techn.          Voraussetzungen
           musiktage                   in    Fürth"
                                                                                                          und     finanzielle               Unterstützung                     künstle-
                                                                                                          risch     wertvoller                  Konzerte,           soweit           es
          Sitz        in    Fürth/Bayern
                                                                                                          die     Mittel         des      Vereins            erlauben.
                                                                                                          Weiter        sucht        der        Verein        seinen           Zweck
@ 2       Zweck
                                                                                                          zu     erreichen           durch:
          ])    Zweck            des        Vereins        ist        die     Ver—
                                                                                                          Anregung         und       Organisation                  von        Veran-
                tiefung                und     Pflege       der         Kirchenmusik
                                                                                                          staltungen             und       Tagungen,           wie        Vorträgen,
                 in    ihrer            ganzen        Vielfalt,               ihre    Aus-
                                                                                                          Führungen            und        Exkursionen              zu     bedeuten—
                 breitung,                  Organisation                und       Durch—
                                                                                                          den     Stätten         der       Kirchenmusik.
                 führung           der        Fürther        Kirchenmusiktage
                sowie            die        Mitarbeit        am         kulturellen                  3)   Diese         gemeinnützigen                  Zwecke           werden        vom
                                                                                                          Verein         ausschl.           und        unmittelbar              ver—
                Leben        der            Stadt     Fürth.           Die     Tätigkeit
                des        Vereins            ist     gemeinnützig.                  Poli—                folgt.

                tische,            wirtschaftliche                       oder       kommer—
                                                                                                     4)   Etwaige         Gewinne            dürfen          nur        für    die
                zielle            Bindungen               werden         noch       keiner
                                                                                                          satzungsmäßigen                    Zwecke          verwendet            werden.
                Seite        eingegangen.
                                                                                                          Die     Mitglieder               erhalten           keine           Gewinn—
        2)      Der        Verein            sucht        seinen         Zweck       zu    er-            anteile         und        in    ihrer        Eigenschaft               als
                reichen:                                                                                  Mitglieder             auch        keine       sonstigen              Zu-
                durch        Zusammenarbeit                       mit       den     für    die                 endungen        aus        Mitteln        des       Vereins.               Es
                Kirchenmusik                   Verantwortlichen                      aller                darf     auch        keine         Person          durch        Verwaltungs
                ev.        und     kath.         Kirchengemeinden                     in     Fürth        ausgaben,            die        den     Zwecken          des        Vereins
                                                                                                          fremd         sind     oder        durch       unverhöltnismößig
                                                                                                          hohe     Vergütungen,                   begünstigt              werden.
                                                                                                    2)    Der        Vorstand        wird     in     jedem    3.     Kalender-
5   3   Organe      des     Vereins                                                                       jahr        neu     gewählt.        Sein     Amt    endet         mit
                                                                                                          rechtsgültigem                Zustandekommen               einer
        1)    Die    Geschicke               des     Vereins        werden        durch
                                                                                                          Neuwahl.
              folgende           Organe            gestaltet:
                                                                                                    3)    Eine        Neuwahl        ist     ferner     durchzuführen,
              Den    Vorstand;
                                                                                                          wenn        eine     Mitgliederversammlung                      dies
              Den     beratenden              Ausschuß;
                                                                                                          mit        3/4    Mehrheit        der      abgegebenen
              Den    Arbeitsausschuß;
                                                                                                          Stimmen            verlangt.
              Die    Mitgliederversammlung.
                                                                                                          Die        Neuwahlen         erfolgen:
        2)    Die    Tätigkeit               in     diesen        Organen        ist                      in     einer        dazu     einberufenen           Mitgliederver-
              ehrenamtlich.                  Einem        geschüftsführenden                              sammlung            mit    einfacher         Mehrheit           der     abge-
              Vorstandsmitglied                      kann        durch     Beschluß                       gebenen            Stimmen
              des     beratenden              Ausschußes            eine        Aufwands—                 oder
              entschädigung                  gewährt         werden;                                      im     schriftlichen              Verfahren          je    noch
              diese        muß       der     Belastung            mit    den     Vereins-                 näherer            Bestimmung        der     Wahlordnung,
              geschüften              und     den        finanziellen            Verhält-                 die        vom     Vorstand        mit     Genehmigung            des
              nissen        des       Vereins            angemessen            sein.                      beratenden            Ausschusses            erlassen           wird.

        3)    Auch        die    Mitwirkung               bzw.     Mitarbeit
                                                                                              @ 5   Der   beratende            Ausschuß
              von     Mitgliedern                  bei    Veranstaltungen               und

              Tagungen            ist      ehrenamtlich.                                            1)    Der        beratende         Ausschuß        setzt        sich

                                                                                                          zusammen            GUS:


@   4   Der   Vorstand                                                                                         dem      Vorstand,
                                                                                                               dem         jeweiligen        Pfarramtsführer                der    ev.—
        1)    Der     Vorstand              ist     konfessionell               pari—
                                                                                                                luth.        Kirchengemeinde            St.        Paul     in    Fürth,
              tätisch           zu      besetzen          und     besteht        aus
                                                                                                                dem        jeweiligen        amtlichen        Kirchenmusiker
              4 Mitgliedern:
                                                                                                               der      ev.—luth.           Kirchengemeinde                St.    Paul
              dem     1.    Vorsitzenden,                                                                       in    Fürth
              dem     2.    Vorsitzenden,                                                                 je     als        obligatorische            Mitglieder,
              dem     Schriftwart,                                                                              einem        Vertreter        der     Übrigen        Fürther        ev.-
              dem     Schatzmeister.
                                                                                                                luth.        Kirchenmusiker,

                                                                                                                einem        Vertreter        der     Fürther        röm.—kath.

                                                                                                                Kirchenmusiker,
           einem     Vertreter                der     röm.—kath.               Pfarr-                     2)    Auf    schriftlichen            Wunsch          mit        Angabe

           ämter      in        Fürth.                                                                          der    Gründe     von     mindestens             30        Mitgliedern

           Die     Ausschußmitglieder,                           soweit        sie         nicht                muß    der    Vorstand          binnen      3    Monaten                eine

           obligatorisch                 Mitglied               des     beratenden                              Mitgliederversammlung                    einberufen.

           Ausschusses                sind,     werden            auf        Vorschlag
                                                                                                          3)    Die    Berufung         nebst       Tagesordnung                      ist
           des     Vorstandes             von       der         Mitgliederversamm-                              Mitgliedern        mindestens               3 Wochen                  vorher
           lung     bestätigt.
                                                                                                                schriftlich        mitzuteilen.
           Ergänzungen                erfolgen            bei     Bedarf.            Die     Be—
           stätigung             erfolgt        in        der     nächsten            Mitglieder—
                                                                                                          4)    Für    die    Rechtzeitigkeit                 der         Einberufung
                                                                                                                entscheidet        der        Poststempel.
           Versammlung.

                                                                                                    @ 8   Aufgaben      des     Vorstandes
5 6        Der     Arbeitsausschuß
                                                                                                          Aufgaben      des     Vorstandes            sind:

           Der     Arbeitsausschuß                    besteht            aus        nachfolgen—
                                                                                                          1)    die    Führung      der       Geschäfte              des        Vereins,
           den,     vom     Vorstand            mit        Einverständnis                    des
                                                                                                          2)    die    gerichtliche             und    außergerichtliche
           beratenden             Ausschusses                   berufenen           Mitgliedern:                Vertretung        des     Vereins.
           Obmann         für     Orgelmusik                                                                    Der    Verein     wird        gerichtlich                  und        außerge-
           Obmann         für    Chormusik                                                                      richtlich        vertreten            durch          den         1.     Vorsitzen—

           Obmann         für    Orchestermusik                                                                 den     allein    oder        durch      den         2.     Vorsitzenden

           Obmann         für     Bläsermusik                                                                    in    Gemeinschaft           mit     dem       Schriftwart                  oder

                                                                                                                dem     Schatzmeister.
           Die     Besetzung            erfolgt            paritätisch                konfessi—
           onell.                                                                                          3)    Einberufung        von       Mitgliederversammlungen.

@ 7        Die     Mitgliederversammlung                                                                   4)    Verleihung        von     Ehrungen             im        Einverständnis
                                                                                                                 mit    dem    beratenden             Ausschuß.
      1)   Die    Mitgliederversammlung                               soll     in    zwang-
                                                                                                           5)    Durchführung           der     Beschlüsse                 der        Mitglieder-
           losen     Zeitabständen                   stattfinden.                   Sie      soll
                                                                                                                 Versammlung.
           berufen         werden,        wenn            aktuelle           und     wichtige
                                                                                                           6)    Der    Vorstand         faßt       seine       Beschlüsse                  in
           Fragen     der        Besprechung                    bedürfen.           Sie     muß
                                                                                                                 eigens       hierzu      einberufenen                    Vorstandssitzun—
           berufen         werden,        wenn            das     Interesse            des
                                                                                                                 gen    mit     einfacher           Mehrheit              der         abgegebenen
           Vereins         die    Berufung            dringend               erfordert;
                                                                                                                 Stimmen.
           ferner:

           mindestens            in     jedem        2.     Kalenderjahr.
                Es     kann     auch        schriftlich                       abgestimmt           werden,
                                                                                                                                mit    dem      geschüftsführenden                              Vor—
                wenn      kein       Vorstandsmitglied                             diesem         Ver-
                                                                                                                                sitzenden            bzw.         dem     Gesamtvorstand.
                fahren         widerspricht.

                                                                                                                 @   11   Der    Schatzmeister
         7)     Der     Vorstand            ist        beschlußföhig,                       wenn     minde-
                stens         3 Mitglieder,                       darunter           auf        jeden     Fall                  Der     Schatzmeister                    hat            für     den     Eingang
                der     1.     Vorsitzende                   oder         der      2.    Vorsitzende                            der    Mitgliedsbeitrüge                           und         für     ordnungsgem
                anwesend            sind      oder            im    schriftlichen                  Ver—                         Verbuchung            aller             Einnahmen               und     Ausgaben
                fahren         abgestimmt                hat.                                                                   zu     sorgen.         Er     ist        für        ordnungsgem.

                                                                                                                                Kassenführung                 verantwortlich.                          Auch
         8)     Bei     Stimmengleichheit                           im        Vorstand           gibt
                die     Stimme         des        1.     Vorsitzenden                     den                                   soll     er     für     sparsames                  Wirtschaften

                Ausschlag.                                                                                                      und     möglichst             günstigen                  Kassenbestand
                                                                                                                                Sorge        tragen.
         9)     Zu     Vorstandsmitgliedern                               können           nur     Vereins—
                mitglieder             berufen                werden.                                            5 12 Ordnung            und     Aufgaben                des        beratenden
                                                                                                                          Ausschusses.

@ 9      Die    Vorsitzenden                                                                                              1)    Vorsitzender                 des        beratenden                  Ausschusses

                                                                                                                                sollte         der     jeweilige                   Pfarramtsführer
         1)     Der      1.    Vorsitzende                    —    im     Falle          einer      Ver—

                hinderung            der      2.        Vorsitzende                     - ist      zur                          der     ev.-luth.             Kirchengemeinde                          St.        Paul

                Leitung          der       Mitgliederversammlungen                                  der                         in     Fürth     sein,             da    derzeit               in     St.     Paul

                Sitzungen             des     beratenden                      Ausschusses                                       die     kirchenm.             Voraussetzungen                          in     be-

                 sowie        von     Tagungen                etc.        berufen.                                              sonderer         Weise             gegeben              sind.         Der     Stell—
                                                                                                                                vertreter             des     Vorsitzenden                      wird         in    der
         2)     Die      Vorsitzenden                   bestimmen                  die     Richtlinien
                                                                                                                                konstituierenden                        Sitzung               des     beratenden
                des      Vereins            zur        Erledigung                  der     Aufgaben
                                                                                                                                Ausschusses                 mit     einfacher                  Mehrheit            der
                 und     wachen        Über            die         Einhaltung              der     Satzung.
                                                                                                                                abgegebenen                 Stimmen            gewählt.
                Die      laufende            Geschäftsführung                            obliegt
                 grundsätzlich                dem            1.    Vorsitzenden.                   Mit                    2)    Der     Vorsitzende                 oder           im    Verhinderungsfall

                 seiner        Zustimmung                    kann         jedoch         auch      der                          der     Stellvertreter                     berufen              die         Ausschuß-

                 2.    Vorsitzende                 die         laufende             Geschäfts—                                  sitzungen             unter         Angabe              der     Tagesordnung

                 führung            übernehmen.                                                                                 und     einer         Frist         von        2    Wochen.

                                                                                                                                Für     die     Rechtzeitigkeit                           der        Einberufung
@   10    Der    Schriftwart                                                                                                    gilt     der         Poststempel.

                 Der     Schriftwort                   führt            den     Schriftverkehr

                 im    Sinne         der     Satzung                und       im    Einvernehmen
            Der     Ausschuß            ist      beschlußfähig,                      wenn
            mindestens             die        Hälfte       seiner             Mitglieder,               5 14   Aufgaben      der        Mitgliederversammlung

            darunter         auf         jeden       Fall      der        Vorsitzende                          1)   Die     Mitgliederversammlung                              ist     oberstes
            des     beratenden                Ausschusses                oder        sein                           Organ     des        Vereins.            Ihre         Beschlüsse            sind,
            Stellvertreter                    anwesend         sind.                                                soweit        sie         sich     im    Rahmen            von     Gesetz
            Der     Ausschuß             faßt     seine        Beschlüsse                   mit                     und     Satzung            halten,            für    den         Vorstand
            einfacher            Mehrheit            der      abgegebenen                   Stimmen.                und     die    übrigen             Organe           bindend.
            Es     kann     auch         schriftlich            abgestimmt
                                                                                                               2)   Von     derartigen               Beschlüssen                darf     der
            werden,         wenn         kein     Mitglied               des        Ausschusses
                                                                                                                    Vorstand            nur     abweichen,               wenn         wichtige
            diesem         Verfahren             widerspricht.
                                                                                                                    Belange        des         Vereins        auf dem                Spiele
            Bei     Stimmengleichheit                       entscheidet                    die
                                                                                                                    stehen,        und         die     Verhältnisse,                   unter
            Stimme         des     Vorsitzenden.
                                                                                                                    denen     der        Beschluß            gefaßt            wurde,         sich
             Bei     schriftlicher                Abstimmung                   muß     die
                                                                                                                    wesentlich            geändert            haben,            oder     wenn
             Stimmabgabe                binnen       einer          Frist           von
                                                                                                                    wichtige            für die            Entscheidung                wesentliche
             2 Wochen            seit        Absendung         der            Anfrage,
                                                                                                                    Umstände            zum     Zeitpunkt               der     Beschluß-
             beim     Ausschußvorsitzenden                           eingegangen
                                                                                                                    fassung        nicht         bekannt            waren.
             sein.
                                                                                                                    Die   Abweichung                 ist     nur        zulässig,             wenn
             Der     beratende               Ausschuß         hat        die         Aufgabe,
                                                                                                                    die Maßnahmen                bis        zur     nächsten            Mitglieder—
             den     Vorstand            bei     der       Erfüllung                 seiner
                                                                                                                    versammlung                nicht        aufgeschoben                werden
             satzungsmäßigen                    Aufgaben            zu        unter—
                                                                                                                    können        und     der        Vorstand            annehmen         darf,
             stützen         und        zu     beraten.
                                                                                                                    die   Abweichung                 würde        die         Billigung         der
             Bei     Fragen         von        besonderer            Wichtigkeit
                                                                                                                    nächsten        Mitgliederversammlung                               finden.
             muß     der     Vorstand,               soweit         tunlich,                einen

             Beschluß            des         beratenden         Ausschusses                      her-          3)   Die   Mitgliederversammlung                                bestätigt         gem.

             beiführen.                                                                                             @ 5 Abs.        2 die            Mitglieder                des     beratenden
                                                                                                                    Ausschusses,                soweit        sie        nicht         diesem        ob—
5   13   Aufgaben     des        Arbeitsausschusses                                                                 ligatorisch               angehören.

             Der     Arbeitsausschuß                    berät            den        geschäfts-                 4)   Beschlüsse            werden            grundsätzlich                mit
              führenden            Vorsitzenden                bei        der        Wahrnehmung                    einfacher           Mehrheit             der        abgegebenen
             der     laufenden                Geschäfte         und            in    dringenden                     Stimmen        gefaßt,            soweit            die     Satzung         nichts
             Fällen,         in        denen      eine        Anrufung               des     bera-                  anderes        bestimmt.
             tenden        Ausschusses                 nach     @        12     Ziff.        3
              nicht        möglich            ist.
       5)   Beschlüsse                   der      Mitgliederversommlung

            sind           vom     Vorsitzenden                    zu     verkünden
                                                                                                                          2)   Ordentliche             Mitglieder              erwerben            die     Mit-
            und        vom       Schriftwart                  oder        einem            Ver-                                gliedschaft             durch        Beitrittserklärung                       und
            treter            schriftlich                 niederzulegen.                                                       Aufnahmebestätigung                      durch         den     Vorstand
            Das        Protokoll                ist     vom        Vorsitzenden                                                nach     Entrichtung               des     ersten        Jahresmit-
            und        von       der       Urkundsperson                       zu        unter—                                gliedsbeitroges.
            zeichnen.
                                                                                                                          3)   Die     außerordentliche                   Mitgliedschaft                   kann
       6)   Die        Einberufung                 der        Mitgliederversamm—                                               nicht     bemittelten                Personen,               vom    Vorstand
            lungen            erfolgt             durch           den     Vorstand                   unter                     unter     Beitragsermäßigung                       oder        — Erlaß           -
            Bekanntgabe                    der     Tagesordnung                          mit     einer                         bewilligt            werden.
            Frist            von     3 Wochen.                Für        die         Rechtzeitig—
                                                                                                                          4)   Austauschmitglieder                       (Korporative                Mit—
               keit        der      Einberufung                   ist     das            Datum        des
                                                                                                                               glieder         auf     Gegenseitigkeit)                      können         vom
            Poststempels                    maßgebend.
                                                                                                                               Vorstand         beitragsfrei               aufgenommen                   werden,
       7)   Soweit            der         Vorstand            an        der     Einberufung                                    wenn     sie     ihrerseits               den     Verein           beitragsfrei
            der        Mitgliederversammlung                                   verhindert                   ist,               als     Mitglied            aufnehmen.
               kann        die      Einberufung                   unter         Beachtung
               von     Nr.        6 dieser             Bestimmung                    auch        durch             5 17   Erlöschen      der        Mitgliedschaft                und        Wiederaufnahme

               den     Vorsitzenden                    des        beratenden                    Aus—                      1)   Die     Mitgliedschaft                   erlischt:
               schusses             erfolgen.                                                                                  durch     Tod;

                                                                                                                               durch     Austrittserklärung;
@ 15   Erwerb         der        Mitgliedschaft
                                                                                                                               diese     ist         nur    zum     Schluß        eines           Kalender—
            Mitglied                kann         jede        unbescholtene                           Person                    jahres         möglich;           die     Austrittserklärung
               des     In—         und     Auslands               vom         16.        Lebensjahr                            muß     spätestens            2 Monate            vor        Ablauf        des
               an     werden,             die     sich        zu         den             Grundsätzen                           Geschäftsjahres                    bei    der     Geschäftsstelle
               des     Vereins             bekannt.               Juristische                    Personen,                     des     Vereins         eingegangen               sein;
               Vereine             etc.         können        als        korporative                                           durch     Ausschluß.
               Mitglieder                 beitreten.                                                                           Dieser         ist     zulässig:

5 16   Arten         der     Mitgliedschaft                                                                                    bei     grobem         Verstoß           gegen     die         Interessen
                                                                                                                               des     Vereins,            bei     einer        das     Ansehen           des
       1)      Ehrenmitglieder                        werden            vom         1.    Vorsitzen-
                                                                                                                               Vereins         schädigenden               oder        den         inneren
               den     aufgrund                 eines        im     Vorstand                   und     be_
                                                                                                                               Frieden         unter        den        Mitgliedern                gefährden—
               ratenden             Ausschuß             gefaßten                   Beschlusses
                                                                                                                               den     Haltung;
               ernannt
              bei     Beitragsrückstand                    von    mehr      als                              Vorausgegangene                    Prüfungsberichte

              12    Monaten.                                                                                 sind        ihnen         vorzulegen.            Der        Zeitraum,

                                                                                                             auf        den     sich     die     Prüfung           zu     erstrecken
         2)   Der    Ausschluß             bedarf        eines      Beschlusses
                                                                                                             hat,        reicht         vom     Ende       des     letzten
              des     Vorstandes.            Gegen         diesen        ist     die
                                                                                                             Prüfungsabschnittes                       bis        zum     Ende       des
              Berufung         an    den         beratenden         Ausschuß
                                                                                                             der        Prüfung         vorangegangenen                   Kalender-
              zulässig,         der     mit        einfacher         Mehrheit
                                                                                                             jahres.
              endgültig         entscheidet.
                                                                                                        2)   Der        von     den     Prüfern        zu        unterzeichnende
         3)   Mit     dem     Erlöschen            der     Mitgliedschaft
                                                                                                             Prüfungsbericht                    muß    angeben,             ob Kassen—
              verliert         das    Mitglied             gleichzeitig                alle
                                                                                                             und        Buchführung             ordnungsgem.                erfolgt             sind.
              Ämter     und     Befugnisse                innerhalb            des    Vereins.
                                                                                                             Er     soll        darüberhinaus               angeben,            ob    Anhalts—
         4)   Die     Wiederaufnahme                   eines     Mitgliedes             ist                  punkte            dafür     vorhanden               sind,      daß      unan-
              zulässig.
                                                                                                             gemessene                oder     satzungswidrige                  Ausgaben
                                                                                                             gemacht            wurden.
518      Beitragszahlung

                                                                                                        3)   Der        Prüfungsbericht                ist         jeweils        der       nächsten
         l)   Der     Jahresbeitrag                von     derzeit         mindestens
                                                                                                             Mitgliederversammlung                          vorzulegen.               Im
              DM     24,—-     pro     Jahr        ist     bis     zum     31.       März
                                                                                                             Anschluß            daran         ist    über        die     Entlastung
              jeden      Kalenderjahres                   zu     entrichten.
                                                                                                             des        Vorstandes             abzustimmen.
              Höhere         Beiträge            sind     erwünscht.
                                                                                                        4)   Zu     Prüfern            sollen        nur    volljährige               Personen
         2)   Auch     nach     dem        31.     März        eintretende             Mit-
                                                                                                             bestellt            werden,         die       entsprechende                Vor—
              glieder         haben        den     vollen         Jahresbeitrag
                                                                                                             kenntnisse                aufweisen.            Sie     dürfen          dem        Vor—
              zu     entrichten.
                                                                                                             stand            nicht     angehören            und     mit     Vorstands-
         3)   Über     die     Änderung            der     Beitragshöhe                be—                   mitgliedern                nicht        verwandt            oder     ver—
              schließt         die     Mitgliederversammlung.
                                                                                                             schwägert                sein.     Die    Prüfer            müssen       vom

5   19   Rechnungsprüfung                                                                                    beratenden                Ausschuß        gewählt             werden.

         1)   Das     Rechnungs—            und         Kassenwesen            des     Vereins
                                                                                                 5 20   Auflösung              des     Vereins
              ist     mindestens            alle         2 Jahre         einer       gründ—
                                                                                                        1)   Der        Verein         kann     nur    aufgelöst             oder          in    eine
              lichen         Prüfung        zu     unterwerfen.                Den     Prüfern
                                                                                                             andere            Form     übergeführt               werden,         wenn
              ist     Einsicht         in        die     gesamten         Rechnungs—
                                                                                                             75     %    der     Mitglieder            ihre         Zustimmung              geben.
              unterlagen,             Konten,            Bücher     etc.zu           gewähren.
       2)    Ein     bei    der      Liquidation                      verbleibender
             Überschuß            wird         zu        gleichen            Teilen        den

             Fürther        Kirchengemeinden,                              soweit        sie
             Mitglieder            des         Vereins               sind,        für    kirchen—

             musikalische                Zwecke               zur     Verfügung            ge-

             stellt.


9 21   Satzungsönderungen

       1)    Satzungsönderungen                              können        nur     in     einer
             Mitgliederversammlung                                  mit    einer        Mehrheit
             von     3/4     der     abgegebenen                      Stimmen            gefaßt
             werden.         Die     Mitgliederversammlung                                 ist     ohne
             Rücksicht             auf     die           Zahl        der     erschienenen

             Mitglieder             beschlußfähig.

        2)   Eine      Änderung            des           5    2     über     den        Zweck     des

             Vereins         ist         nicht           möglich.            Es    dürfen         je—
             doch      Zusätze            eingefügt                  werden,            soweit     sie
             nicht         gegen         die        im       5 2 angegebenen                    Zwecke
             des     Vereins             gerichtet                  sind.


5 22    Eintragung           des         Vereins


              Nach     Genehmigung                   dieser               Satzung        wird     der
             Vorstand            unverzüglich                       die     Eintragung            des
              Vereins        im     Vereinsregister                          herbeiführen.

              Der     Verein         erlangt                 die      Rechtsföhigkeit
              durch        die     Eintragung                      in das        Vereins—
              register.



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